ich wusste was ich verbauen lies.
Aber mal ganz ehrlich ...
Wie laut wollt Ihr mit einer vom TÜV zugelassenen ich sag mal "Modifikation" in einer Ortschaft
oder wo auch immer eine db-Begrenzung gilt rumnudeln?
1. Ob Ihr eine eingetragene Klappenauspuffanlage, einen eingetragenen Endtopf, oder was auch immer in eurem Auto
fahrt und Ihr überschreitet die für Euer Fahrzeug zulässige Lautstärke gibt es Probleme!

In diesem Fall bewegt Ihr euch meistens bei einem Anbau / Umbau, der in den Auspuffstrang integriert ist.
Natürlich kann man einen Sound-Aktuator auch in den Auspuffstrang einbauen wie es Audi, Mercedes usw. ab Werk tun,
dann sollte man beim TÜV bei einer Nachrüstung aufpassen (Stand heute).
Aber wenn der Sound-Aktuator NICHT mit der Auspuffanlage verbunden ist, sprich als Lautsprecher im Kofferraum verbaut ist
mache ich mir da keine Gedanken. Zudem wie gesagt, es liegt bei jedem selbst, wie weit er mit der Lautstärke geht.

Für mich steht auf jeden Fall fest, ich möchte das Ding nicht mehr missen
