so wie Veit geschrieben hat, Produkte bevorzugen, bei denen man gleich bei der Kaufabwicklung den Zoll bezahlen kann.
Ansonsten landet die Ware erst mal beim deutschen Zollamt.
Man muß dann dort persönlich erscheinen, (natürlich zu arbeitnehmerunfreundlichen Geschäftszeiten)
wo die Ware auch gegen Einfuhrbestimmungen überprüft wird, und darf die 19% Umsatzeinfuhrsteuern auf die Ware incl. Versandkosten (!) entrichten.
Hatte mal Kompressor-Pulley für 80$ ersteigert. Leider kam die Zollbenachrichtigung während der Urlaubes.
Nach 2 Wochen ging die Ware wieder zurück über den Teich...
VG
Jan